Versicherungen

Wer eine Spielgruppe leitet oder gründet, führt ein Unternehmen und ist zur ordnungsgemässen Geschäftsführung verpflichtet.

Neben der ordnungsgemässen Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle und Versteuerung, sind einige Versicherungen zwingend abzuschliessen, da sie obligatorisch sind.

Betriebs- Haftpflichtversicherung

Die Versicherung deckt PERSONEN-, SACH- und VERMÖGENSSCHÄDEN ab und ist zwingend abzuschliessen.

Die Versicherung kann direkt bei den Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Im Rahmen der Mitgliedschaft bietet beispielsweise auch die Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern ihren Mitgliedern eine günstige Kollektivversicherung für Spielgruppen an. Auch die IG Spielgruppen Schweiz GmbH hat eine preiswerte Betriebshaftpflichtversicherung für Spielgruppen in ihrem Angebot.

Unfallversicherung - UVG

Eine Betriebsunfallversicherung (BU) für Angestellte ist immer zwingend, unabhängig von Arbeitspensum. Sie wird vom Arbeitgeber bezahlt. Eine Nicht-Betriebsunfallversicherung (NBU) ist nur bei einem durchschnittlichen Arbeitspensum von mehr als 8 Stunden pro Woche erforderlich. Sie wird dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen.

Alle Versicherungsgesellschaften bieten ebenso wie die SUVA Betriebsunfallversicherungen an. Die Versicherungsangebote belaufen sich auf ca. CHF 100.00 Jahresprämie. Ebenfalls wird durch die IG Spielgruppen Schweiz GmbH eine passende Unfallversicherung für Spielgruppen zu günstigen Konditionen angeboten.

Allgemeine Informationen zur Geschäftsgründung

Allgemeine Informationen zur Geschäftsgründung einer Spielgruppe und den nötigen Anmeldungen inkl. Online-Formularen sind auf der Webseite Easy government zu finden. Auch das KMU-Portal der SECO gibt Informationen zur Gründung einer Firma.