Elternbeitrag und Unfallversicherung

Spielgruppen werden in den meisten Fällen durch private Trägerschaften geführt. Neben der Zuwendung zu den Kindern spielen auch unternehmerische Faktoren eine Rolle.

Die meisten Spielgruppen werden privat geführt. Unternehmerische Grundsätze müssen daher berücksichtigt und die Kosten überwiegend durch die Elternbeiträge gedeckt werden. Die Höhe des Elternbeitrags kann in den Spielgruppen unterschiedlich sein. Es spielt bspw. eine Rolle, wo sich eine Spielgruppe befindet, aber auch, ob eine bestimmte Ausrichtung angeboten wird und wie die Personalsituation ist.

Um eine gute Qualität in einer Spielgruppe anzubieten, empfiehlt der SSLV in seinen Qualitätsmerkmalen eine Leitung durch 2 ausgebildete Fachpersonen. Ebenso müssen die Räumlichkeiten zu den Bedürfnissen der Kinder passen und ausreichend gross sein.

Neben anderen Ausgaben sind Lohn und Miete die höchsten Finanzposten in einer Spielgruppe, die gedeckt werden müssen, damit eine Spielgruppe auf einer guten Basis sich der Kinder annehmen kann.

Manche Gemeinden bieten Unterstützungsbeiträge für finanzschwache Familien und übernehmen den Elternbeitrag ganz oder teilweise. Die Gemeindeverwaltung bzw. das Sozialamt oder Jugendamt unterstützen hierbei.

Unfallversicherung

Während der Zeit in der Spielgruppe ist das Kind durch die private Unfallversicherung der Familie gedeckt. Eine private Unfallversicherung muss abgeschlossen sein.

Trägerschaften von Spielgruppen verfügen über die obligatorische Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung, die aber nicht für selbstverschuldete Unfälle aufkommt.