Beitrittserklärung
Es gibt nicht viele Voraussetzungen, um unserem Berufsverband als Mitglied beizutreten, aber ein paar sind durch unsere Statuten vorgegeben.
Unserem Verband können beitreten:
- Ausgebildete Spielgruppenleitende
- Personen, die in Ausbildung zur/zum Spielgruppenleiter:in stehen
- Personen aus verwandten pädagogischen Berufen, die in einer Spielgruppe aktiv als Spielgruppenleitung tätig sind.
Anerkannt werden folgende Ausbildungsabschlüsse: Fachkraft Betreuung Kind (ehemals Kleinkinderzieher:in), Lehrperson Kindergarten, Lehrperson Basisstufe, Sozialpädagog:in
Spielgruppen als Institution können unserem Verband gemäss Statuten nicht beitreten.
Eine Aktivmitgliedschaft mit allen Vorteilen und Rechten ist nur im SSLV zusammen mit einer Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen (FKS) möglich.
Eine Gönnermitgliedschaft ist nur im SSLV möglich - ohne FKS. Sie entspricht einer Passivmitgliedschaft ohne Vorteile und Rechte.
Unser Verbandsjahr ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Bei einem Beitritt ab dem 1. Juli wird der hälftige Jahresbeitrag in Rechnung gestellt.
Beitritte ab dem 1. Oktober werden automatisch auf das folgende Kalenderjahr vorgemerkt. Wenn Sie dennoch sofort beitreten wollen, schreiben Sie uns dies bitte unter "Bemerkungen ".