Beenden der Mitgliedschaft

Spielgruppenleiter:in ist man nach dem Abschluss der Ausbildung ein Leben lang, selbst wenn man in keiner Spielgruppe derzeit arbeitet.

Daher ist mit dem Beenden der Tätigkeit als Spielgruppenleiter:in nicht automatisch der Austritt aus dem Berufsverband und den angeschlossenen Fach- und Kontaktstellen Spielgruppen zwingend verbunden. Eine Mitgliedschaft ist weiterhin möglich und bleibt bis zur schriftlichen Kündigung bestehen.

Soll die Mitgliedschaft im SSLV dennoch beendet werden, hat gemäss unseren Statuten die Kündigung auf Ende Kalenderjahr, d.h. auf den 31. Dezember eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu erfolgen.
Bis spätestens 30. September muss die Kündigung schriftlich per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle des SSLV eingereicht werden.

Da wir unsere Qualität ständig verbessern wollen, sind wir dankbar, wenn wir den Kündigungsgrund erfahren.

Nach Erhalt der Kündigung wird der Eingang schriftlich per E-Mail bestätigt und die Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen von der Geschäftsstelle informiert.