Gründe für eine Mitgliedschaft

Jede/r Spielgruppenleiter:in kann Mitglied im SSLV werden, die eine Ausbildung zur/zum Spielgruppenleiter:in absolviert hat oder in einer Ausbildung dazu steht. Personen aus verwandten pädagogischen Berufen müssen in einer Spielgruppe aktiv tätig sein, um Mitglied werden zu können.

Mitgliedschaft

In der Mitgliedschaft ist gleichzeitig der Beitritt in einer der 19 kantonalen oder regionalen Fach- und Kontaktstellen Spielgruppen FKS enthalten. In der Regel wird die Fach-und Kontaktstelle gewählt, die dem Arbeitsort am nächsten liegt, da alle Regelungen/Richtlinien immer auf kantonaler Ebene geregelt sind.

Aktive Mitglieder haben Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und profitieren von allen Angeboten des Verbands und ihrer Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen.

Jedes Mitglied entrichtet  einen Jahresbeitrag von CHF 100.00 an den SSLV plus den Beitrag ihrer Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen.
Der Mitgliederbeitrag wird für den Zeitraum Januar bis Dezember eines Jahres gezahlt und anfangs Jahr zusammen für SSLV und FKS in Rechnung gestellt.

Mitgliederausweis

Nach Eingang des Mitgliederbeitrags wird ein Mitgliederausweis zugesandt, der immer bis Januar des Folgejahres gültig ist.

Ausbildungsrabatt

Ab Januar 2024 bekommen Spielgruppenleiter:innen einmalig bei Eintritt einen Rabatt von CHF 50.00 auf den SSLV-Beitrag, wenn sie gerade in der Basis-Ausbildung (Grund-/Basislehrgang zur SpielgruppenleiterIn) sind oder die Ausbildung in den letzten beiden Jahren abgeschlossen wurde.
Hierzu muss das Ausbildungsinstitut und der Abschlusstermin der Basis-Ausbildung beim Beitritt vermerkt werden.

Allfällige Ausbildungsrabatte auf den Jahresbeitrag der Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen werden individuell von der jeweiligen FKS festgelegt.